Selbständigkeit
Wie mache ich mich selbständig?
Eine Tätigkeit im Direktvertrieb ist abwechslungsreich, spannend und zeitlich nur so aufwendig, wie Sie es wünschen. Machen Sie sich selbständig und werden Sie Existenzgründer oder Existenzgründerin! Arbeiten Sie zeitlich flexibel und entscheiden Sie selbst, wie viel Sie arbeiten möchten!
Wer sich für eine Tätigkeit im Direktvertrieb als Verkaufsberater oder -beraterin interessiert, findet beim BDD alle wichtigen Informationen rund um die folgenden Themen:
Formalitäten
Wer eine selbständige Tätigkeit im Direktvertrieb aufnehmen möchte, für den gilt es, wichtige Formalitäten zu berücksichtigen, die die Ausübung eines Gewerbes ermöglichen. Gerne informiert der BDD über die nötigen Erfordernisse bei der Gewerbeanmeldung und Existenzgründung.
In unserem BDD-Informationsblatt »Formalitäten« finden Sie hilfreiche und wichtige Informationen zu folgenden Punkten:
- Gewerbeanmeldung
- Meldung beim Finanzamt
- Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer
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Soziale Absicherung
Mit der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Direktvertrieb verlassen Sie das bisherige soziale Netz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Sie müssen sich selbst um Ihre soziale Absicherung kümmern.
Als Selbständige oder Selbständiger können Sie entweder eine private Altersvorsorge abschließen oder der gesetzlichen Rentenversicherung beitreten. Abweichend davon gibt es eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für so genannte „arbeitnehmerähnliche Selbständige", die auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen einzigen Auftraggeber oder eine einzige Auftraggeberin tätig sind und keine eigenen Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen beschäftigen.
Eine Krankenversicherung ist obligatorisch. Als Selbständige oder Selbständiger können Sie eine private Krankenversicherung abschließen oder sich unter bestimmten Bedingungen freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Eine Pflegeversicherung müssen Sie dort abschließen, wo sie auch krankenversichert sind.
Es besteht keine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Nach der Existenzgründung können Sie sich dort aber unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig weiterversichern.
Weitere Informationen zu diesen Themen entnehmen Sie bitte dem BDD-Informationsblatt »Soziale Absicherung«.
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Fördermöglichkeiten
Wer im Direktvertrieb startet und dies erst einmal als Nebentätigkeit anstrebt, braucht kein großes Startkapital, muss sich jedoch darüber informieren, was es beim selbständigen Nebenverdienst und dem Bezug von Arbeitslosengeld II zu beachten gibt.
Im BDD-Informationsblatt »Fördermöglichkeiten« finden Sie Informationen zu den Themen:
- Arbeitslosengeld und selbständiger Nebenverdienst
- Arbeitslosengeld II und Selbständigkeit
- Gründungszuschuss für Arbeitslosengeld-Empfänger
- Einstiegsgeld für Arbeitslosengeld II-Empfänger
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Bitte fragen Sie darüber hinaus bei dem Unternehmen, für das Sie tätig werden möchten, zusätzliche Informationen an.
Job & Karriere im Direktvertrieb
Sie haben Interesse an einer Tätigkeit im Direktvertrieb? Nehmen Sie Kontakt zu einem BDD-Mitgliedsunternehmen Ihrer Wahl auf! Hier finden Sie eine Übersicht und die Kontaktdaten der BDD-Mitgliedsunternehmen.