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Verkaufspartys in fünf Bundesländern erlaubt
Die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen-Anhalt haben entsprechend unserer Forderung seit dem 28.05.2020 Verkaufsveranstaltungen, wie Verkaufspartys, mit bis zu zehn Personen im privaten Bereich ermöglicht.
In Hessen sind Veranstaltungen, wie Verkaufspartys, von bis zu 100 Personen in privaten Räumen, zulässig, wenn
- die Hygienestandards eingehalten werden,
- Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen gut sichtbar angebracht sind,
- maximal eine Person je angefangener für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche von 5 Quadratmetern, sofern Sitzplätze eingenommen werden, im Übrigen von 10 Quadratmetern, in die betreffende Räumlichkeit eingelassen wird und
- Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmer zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen vom Veranstalter erfasst werden.
In Bremen sind seit dem 1. Juni 2020 Verkaufsveranstaltungen mit bis zu 20 Teilnehmern möglich. Der Veranstalter muss dabei ein Hygienekonzept erstellen. Hierbei könnte man sich an den Hygienestandards des Direktvertriebs orientieren.
In allen Bundesländern sind Abstandsregeln von 1,5 Metern zu beachten. Für weitere Details finden Sie hier eine Übersicht zu den Eindämmungsverordnungen der 16 Bundesländer.
Startschuss für Petition zur Verlängerung und rechtssicheren Ausgestaltung von Soforthilfen für Selbstständige
Der Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e.V. initiierte eine Online-Petition beim Deutschen Bundestag. Ziel der Petition ist es, dass bei den Corona-Soforthilfen auch der fiktive Unternehmerlohn berücksichtigt wird. Dieser deckt Kosten der Lebenshaltung wie Miete und Krankenversicherung mit ab. Außerdem werden bei der geplanten Vorsorgepflicht Ausnahmen für Existenzgründer, für Bestandsselbständige sowie die einkommensbezogene Erhebung der GKV-Beiträge gefordert.
Momentan werden bei den Corona-Soforthilfen Nebenberufler ausgeschlossen und ihre Kosten für Lebenshaltung, private Miete und Krankenversicherung werden nicht berücksichtigt. „Angesichts der Corona-Krise ist es zudem wichtig, dass Selbständige im Rahmen der geplanten Vorsorgepflicht für Selbständige nicht überlastet werden“, betont BDD-Geschäftsführer Jochen Clausnitzer.
Brandenburg erlaubt Verkauftspartys mit 10 Personen
Hessen hat seine Corona-Beschränkungen erfreulicherweise weiter gelockert. Veranstaltungen, wie Gruppenvorführungen, von bis zu 100 Personen in privaten Räumen sind nun grundsätzlich erlaubt, wenn
- die Hygienestandards des Direktvertriebs eingehalten werden, Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen gut sichtbar angebracht sind,
- maximal eine Person je angefangener für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche von 5 Quadratmetern, sofern Sitzplätze eingenommen werden, im Übrigen von 10 Quadratmetern, in die betreffende Räumlichkeit eingelassen wird und
- Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmer zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen vom Veranstalter erfasst werden.
Auch dürfen auf Veranstaltungen nun Gegenstände herumgereicht werden. Dies war bislang verboten.
Damit sind Gruppenvorführungen in Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen-Anhalt erlaubt. In Mecklenburg-Vorpommern bleibt es dabei, dass Veranstaltungen der Genehmigung bedürfen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Übersicht.
BDD, CDH und VdPB fordern Anpassungen der Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen
Der Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD), die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) und der Verband der Privaten Bausparkassen (VdPB) fordern Anpassungen der Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen, da die Hilfe ihr Ziel für Vermittlerberufe verfehlt. Das gemeinsame Forderungspapier finden Sie hier.
Lockerung der Corona-Beschränkungen: Hessen
Hessen hat seine Corona-Beschränkungen erfreulicherweise weiter gelockert. Veranstaltungen, wie Gruppenvorführungen, von bis zu 100 Personen in privaten Räumen sind nun grundsätzlich erlaubt, wenn
- die Hygienestandards des Direktvertriebs eingehalten werden, Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen gut sichtbar angebracht sind,
- maximal eine Person je angefangener für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche von 5 Quadratmetern, sofern Sitzplätze eingenommen werden, im Übrigen von 10 Quadratmetern, in die betreffende Räumlichkeit eingelassen wird und
- Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmer zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen vom Veranstalter erfasst werden.
Auch dürfen auf Veranstaltungen nun Gegenstände herumgereicht werden. Dies war bislang verboten.
Damit sind Gruppenvorführungen in Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen-Anhalt erlaubt. In Mecklenburg-Vorpommern bleibt es dabei, dass Veranstaltungen der Genehmigung bedürfen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Übersicht.
Baden-Württemberg beschränkt die maximale Teilnehmerzahl von Gruppenvorführungen auf 5 Personen
In Baden-Württemberg hat sich die bei Treffen in privaten Räumen erlaubte Personenzahl nochmals geändert. Vergangene Woche konnten noch alle Personen, die zum eigenen Haushalt oder zur erweiterten Familie gehören, Personen eines weiteren Haushalts sowie vier weitere Personen an einer Gruppenvorführung teilnehmen.
Nunmehr sind bei einer Gruppenvorführung grundsätzlich fünf Personen zulässig. Von der Fünf-Personen-Grenze ausgenommen sind Veranstaltungen, wenn deren teilnehmende Personen
- in gerader Linie verwandt sind, wie beispielsweise Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder,
- Geschwister und deren Nachkommen sind oder
- dem eigenen Haushalt angehören
sowie deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner; hinzukommen dürfen Personen aus einem weiteren Haushalt. Nicht mehr hinzukommen dürfen zu dieser Gruppe weitere vier Personen.
BDD launcht digitales Bildungsangebot mit IHK-Zertifikat für Direktvertriebsbranche: „Berater/in im Direktvertrieb (IHK)“
Das IHK-Praxistraining „Berater/in im Direktvertrieb (IHK)“ geht am 18. Mai 2020 an den Start. Entwickelt wurde es als Gemeinschaftsprojekt vom Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e.V. (BDD), der IHK Darmstadt in Zusammenarbeit mit der DIHK-Bildungs-GmbH und der SGD Studiengemeinschaft Darmstadt, Deutschlands führende Fernschule. „Das Training vermittelt praxisbezogenes Fachwissen sowie methodische Kompetenzen und bereitet so optimal auf eine erfolgreiche Tätigkeit im Direktvertrieb vor“, betont Patrick Bacher, Vorsitzender der BDD-Arbeitsgruppe Vertriebspartnergewinnung und Weiterbildung. Gerade in Zeiten der Corona-Krise schafft das Training ein hochaktuelles digitales Angebot, das jederzeit und überall abrufbar ist. Stefan Lemanzyk, Projektleiter bei der DIHK-Bildungs-GmbH, führt aus: „Das Praxistraining ist eine absolute Neuerung: Es ist das erste Praxistraining mit IHK-Zertifikat mit komplett digitalem Lern- und Testverfahren. Das Angebot wendet sich ausschließlich an Vertriebspartnerinnen und -partner der BDD-Mitgliedsunternehmen. „Mit dem Praxistraining schaffen wir ein einheitliches Weiterbildungsprogramm mit einem hohen IHK-Standard, das so den Direktvertriebsunternehmen einen enormen Mehrwert bietet“, erläutert Jochen Clausnitzer, BDD Geschäftsführer.
Neue Corona-Regelungen in den Bundesländern - Auswirkungen auf den Direktvertrieb
Alle 16 Bundesländer haben nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 06. Mai 2020 ihre Covid-19-Eindämmungsverordnungen überarbeitet. Demnach bleiben Einzelberatungen im Direktvertrieb in allen Bundesländern bei Beachtung der Hygienestandards des Direktvertriebs erlaubt. Je nach Bundesland ergeben sich für Gruppenberatungen - unter der Beachtung der Sicherheitsmaßnahmen - verschiedene Möglichkeiten. Näheres entnehmen Sie bitte der beigefügten Übersicht.
Corona: BDD, CDH und VdPB fordern Anpassungen bei den Sofortmaßnahmen
Die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH), der Verband der Privaten Bausparkassen (VdPB) und der Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e.V. (BDD) fordern eine Verlängerung der Antragsfrist bei den Corona-Soforthilfen und setzen sich für eine Anerkennung des fiktiven Unternehmerlohns bei der Geltendmachung der Kosten ein. Mehr finden Sie in unserem detaillierten Forderungspapier.
Sachsen-Anhalt erlaubt Verkaufspartys
Seit dem 04. Mai 2020 dürfen sich in Sachsen-Anhalt fünf Personen treffen, auch wenn sie nicht im selben Haushalt leben. Damit sind aus unserer Sicht auch Direktvertriebspartys mit bis zu fünf Personen zulässig, sofern diese in Privaträumen oder in Privatgärten stattfinden. Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen sind unabhängig von der Personenzahl untersagt. Nach § 7 Abs. 1 i.V.m. § 2 der Fünften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung sind im Einzelhandel Hygieneregeln zu beachten, die aus unserer Sicht bei Direktvertriebspartys entsprechend gelten. Diese gehen jedoch nicht über die Hygienestandards des Direktvertriebs hinaus. Die Eindämmungsverordnung finden Sie hier.